Kundendienst
Abo:
1. Die Mindestbezugsdauer beträgt 52 Lieferungen, danach kann der Abo-Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden.
2. Kündigung:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Zustellerin/Der Zusteller ist nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
3. Bei Bezugsunterbrechung verlängert sich der Vertrag um die in Anspruch genommene Lieferunterbrechung.
4. Rücktritt: Es besteht ein Rücktrittsrecht von einer Bestellung innerhalb einer Woche nach Auftragsdatum.
5. Änderungen der Mappenzusammenstellung behalten wir uns ebenso vor wie die Anpassung der Preise an die gestiegenen Kosten.
6. Mindestabnahme: Der Mindestumsatz pro Lieferung beträgt € 11,-.
Bei Nichterfüllung des Mindestumsatzes verrechnen wir einen Lieferkostenzuschlag in der Höhe von € 2,- pro Lieferung.
7. Die Lieferung der Lesemappen erfolgt innerhalb der Liefertour einmal wöchentlich bzw. je nach Angabe auf dem Auftrag frei Haus. Bestimmte Liefertage bzw. Lieferzeiten außerhalb der Liefertour können nicht vereinbart werden.
8. Mögliche Verzögerungen der Belieferung durch höhere Gewalt oder Feiertage entbinden den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung.
9. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
10. Bei Zahlungsverzug wird die Belieferung ruhend gestellt und erst nach Begleichung des offenen Betrages wieder aktiviert.
11. Skonti werden nicht akzeptiert und ausnahmslos eingefordert.
12. Zahlungsziel: 10 Tage.
Werbung:
13. Nur schriftliche Vereinbarungen, die auf dem Auftrag vermerkt wurden, haben Gültigkeit.
14. Die aktuelle Preisliste ist Grundlage des Vertrags.
15. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif zu informieren.
16. Druckinserate auf den LZ- Umschlägen werden je nach Gebiet halbjährlich oder pro Quartal gedruckt. Nach Redaktionsschluss und während der Laufzeit sind daher keine Änderungen möglich.
17. Wenn der Kunde die ihm zugesandten Kontrolldateien nicht innerhalb der angegebenen Frist reklamiert, gilt die Erlaubnis zum Druck.
18. Bei Bereitstellung von fertigen Druckdateien ist keine weitere Kontrolle durch den Auftraggeber mehr notwendig. Diese Dateien gelten als überprüft und verlangen keine Veränderung durch den Auftragnehmer, daher können Sie sofort in Druck gehen.
19. Bei zusätzlichen Anfertigungen von Zeichnungen, Bildern, Repro-Vorlagen, Lithos und Filmen geht dies zu Lasten des Auftraggebers.
20. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Bereitstellung der nötigen Druckunterlagen, Beihefter, Belagen bzw. Aufkleber.
21. Bei Stornierungen werden 75% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Rabatte, die aufgrund von Jahres –oder 2-Jahresverträgen gewährt wurden, müssen bei Nichterfüllung der Vertragslaufzeit rückverrechnet werden.
22. Die Anzeigenrechnungen sind zahlbar rein netto ohne Abzug innerhalb von 15 Tagen.
23. Skonti werden nicht akzeptiert und ausnahmslos zurückgefordert.
24. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 5% per Monat als vereinbart.
25. Bei Verschiebungen aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert, noch Schadensersatz verlangt werden.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Klagenfurt.